Wegfall der EEG-Umlage

Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass zum 1. Juli 2022 die EEG-Umlage abgeschafft bzw. auf Null gesenkt wird. Was bedeutet das für Sie als Stromkunde?

Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.

FAQ Wegfall EEG-Umlage
Wozu dient die EEG-Umlage?

Jede/Jeder Stromnutzer, unabhängig davon ob sie/er Ökostrom bezieht oder nicht, leistete bisher mit der im EEG-Gesetz (Erneuerbare-Energie-Gesetz) geregelten EEG-Umlage über seine Stromrechnung einen Beitrag zur Energiewende. Mit der EEG-Umlage tragen Stromverbraucher*innen zur Finanzierung und zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Abkehr von fossilen Brennstoffen, wie Erdöl oder Erdgas, bei.

Die EEG-Umlage betrug bis zum 30.06.2022 3,723 ct/kWh netto zzgl. MwSt. = 4,430 ct/kWh brutto.

Die EEG-Umlage im Erklärvideo

EEG-Umlage im Erklärvideo

Warum fällt die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 weg?

Der Gesetzgeber hat zur Abfederung der erheblich gestiegenen Energiekosten für die Verbraucher die Abschaffung der EEG-Umlage von Anfang 2023 auf den 1. Juli 2022 vorgezogen. Damit sollen alle Verbraucher*innen entlastet werden.

Was bedeutet der Wegfall der EEG-Umlage konkret für mich?

Zum 1. Juli 2022 wird nach dem neuen EEG-Entlastungsgesetz die EEG-Umlage von 4,43 ct/kWh brutto auf 0 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Damit wird ab dem Zeitpunkt keine EEG-Umlage mehr auf Ihren Stromverbrauch berechnet. Die Entlastung müssen alle Stromlieferanten an die Kunden weitergeben. Auch VWEW-energie berücksichtigt den Wegfall der EEG-Umlage auf der nächsten Jahresendabrechnung.

Bekomme ich zum Wegfall der EEG-Umlage einen Brief von VWEW-energie?

Nein, der Wegfall der EEG-Umlage wird automatisch berücksichtigt und verrechnet – ähnlich wie bei der Mehrwertsteuersenkung im Jahr 2020. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Stromkunden nicht gesondert zum Wegfall der EEG-Umlage angeschrieben werden müssen.

Muss ich VWEW-energie jetzt meinen Zählerstand melden?

Nein, Sie müssen den Zählerstand nicht melden. Die Abgrenzung des Verbrauchs zum 01.07.2022 erfolgt rechnerisch ohne, dass Sie als Kunde etwas unternehmen müssen. Alle fernauslesbaren Zähler werden wir zum 30.06. automatisch auslesen.

In der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung finden Sie eine Abgrenzung Ihrer Verbräuche zum Zeitpunkt des Wegfalls der EEG-Umlage. Der Verbrauch vor dem 1. Juli wird in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung noch mit EEG-Umlage berücksichtigt, der Verbrauch ab dem 1. Juli ohne EEG-Umlage berechnet. 

Sollten Sie dennoch Zählerstand ablesen und an uns übermitteln wollen, nutzen Sie dazu bitte das VWEW-Kundenportal. Dort können Sie einfach und schnell ein Konto einrichten. Mit dem Zugang können Sie übrigens alle Ihre Verträge einfach, sicher und schnell selber verwalten. Hier geht es zum VWEW-Kundenportal.

Sollte ich jetzt meinen Abschlag ändern?

Nein, solange sich Ihr Stromverbrauch nicht geändert hat, müssen sich um nichts kümmern – also auch Ihren Abschlag nicht ändern. Die Senkung der EEG-Umlage hat keinen Einfluss auf den Stromverbrauch und wird nur rechnerisch in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.

Sollte sich bei Ihnen doch etwas am Verbrauchsverhalten verändert haben, können Sie Ihren Abschlag gerne im VWEW-Kundenportal in einem bestimmten anpassen.

Habe ich wegen des Wegfalls der EEGH-Umlage ein Sonderkündigungsrecht?

Nein – der Gesetzgeber sieht für den Wegfall der EEG-Umlage kein Sonderkündigungsrecht vor. Ihr bisheriger Stromvertrag behält automatisch seine Gültigkeit. Der Wegfall der EEG-Umlage wird automatisch in der Jahresabrechnung berücksichtigt.

Copyright © 2023 - Vereinigte Wertach-Elektrizitätswerke GmbH

VWEW-energie: Ihr Energieversorger im Allgäu.
Vereinigte Wertach-Elektrizitätswerke GmbH