Allgemeine Preis der Strom-Grund-/Ersatzversorgung
Im Bereich des Stromversorgungsgebietes von VWEW-energie als Grund- und Ersatzversorger gelten die nachstehenden Allgemeinen Preise der Strom-Grundversorgung und der Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden.
Gesenkte Grundversorgungspreise Strom ab dem 01.03.2022
Bekanntmachung der Anpassung der Allgemeinen Preise der Strom-Grundversorgung (für Privat-/Haushaltskunden und Gewerbekunden <10.000 kWh/a) und der "Strom-Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden" zum 1. März 2022
Zum 1. März 2022 ändern sich die Allgemeinen Preise der "Strom-Grundversorgung" und der "Strom-Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden" wie nachfolgend aufgeführt. Der Arbeitspreis wird von 63,81 ct/kWh (netto)/75,93 ct/kWh (brutto) gesenkt auf 43,81 ct/kWh (netto)/52,13 ct/kWh (brutto). Der Grundpreis bleibt unverändert.
Die Strom-Grundversorgungsverordnung (StromGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 14. März 2019 (BGBl. I S. 333) bildet die Grundlage der Belieferung im Rahmen der Allgemeinen Grundversorgung, das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), zuletzt geändert durch Artikel 84 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436), die Grundlage der Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden.
Preise gültig ab 01.03.2022
Die in dieser Veröffentlichung genannten Preise enthalten die gesetzlichen Steuern, Abgaben und Umlagen sowie die Netznutzungsentgelte des örtlichen Netzbetreibers zum Stand 09.10.2021 für die Gültigkeit ab 01.01.2022.
Preise |
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde (Cent/kWh)
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Grundpreis
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Im Standard-lastprofil (SLP) |
Für Wärmepumpen und andere steuerbare Anlagen (nach § 14a EnWG) |
Grundpreis mit konventioneller Messeinrichtung (Eintarifzähler) * |
Grundpreis mit moderner Messeinrichtung * |
Grundpreis mit Intelligentem Messsystem * |
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Hochtarifzeit (HT) oder bei Eintarifzähler |
Niedertarifzeit (NT) |
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netto |
43,81 |
39,12 |
36,80 |
10,83 |
11,39 |
11,61 |
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zzgl. 19% Ust. |
8,32 |
7,43 |
6,99 |
2,06 |
2,17 |
2,20 |
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brutto |
52,13 |
46,55 |
43,79 |
12,89 |
13,56 |
13,81 |
Hier können Sie sich die Strom-Grundversorgungsverordnung herunterladen (StromGVV).
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Für alle Kundinnen und Kunden, die bereits vor dem 21.12.2021 im Rahmen der Grundversorgung von VWEW-energie mit Strom beliefert wurden, finden die für sie ab dem 01.01.2022 geltenden Grundversorgungspreise hier.
*: Der Grundpreis ist abhängig von der bei Ihnen eingebauten Messeinrichtung (Zähler). Nach Art und Umfang der erforderlichen Mess- und Steuereinrichtungen ist der Preis für den bei Ihnen verbauten Zähler zu zahlen, sofern Sie nicht etwas Anderes mit einem Messstellenbetreiber vereinbart haben. Bei abweichenden Messungen, einer abweichenden Messeinrichtung oder erforderlichen Zusatzgeräten werden die darüberhinausgehenden Kosten zusätzlich berechnet. Diese erhöhen den Grundpreis. Der Grundpreis bei intelligenten Messsystemen ist verbrauchsabhängig gestaffelt. Die Kosten sind beispielhaft für einen Jahresverbrauch von 0 – 2.000 kWh pro Jahr und Zählpunkt. Die Grundpreise für intelligente Messsysteme bei abweichenden Jahresverbräuchen finden Sie am Ende des Preisblattes, ebenso die Preise für abweichende Messeinrichtungen, beides auch im Internet auf: www.vwew-energie.de/Netzbetrieb/Messstellenbetrieb