Energieausweis

Der Energieausweis ist Pflicht!

Seit 01. Mai 2014 gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) und damit auch die neuen Regeln für den Energieausweis für Gebäude. Wer eine Immobilie verkaufen will muss dem potenziellen Käufer spätestens bei der Besichtigung des Gebäudes den Energieausweis vorzeigen und nach Abschluss des Kaufvertrages unverzüglich übergeben. Gleiches gilt bei einer Neuvermietung. Baudenkmäler sind von dieser Pflicht ausgeschlossen.

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Rund 40 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf Gebäude. Hier liegt ein hohes Energieeinsparpotenzial. Von insgesamt ca. 18 Millionen vorhandenen Wohngebäuden wurden rund 70 Prozent vor 1979 gebaut, als die energetischen Standards noch vergleichsweise niedrig waren. Auch im Bereich der 1,8 Millionen Nichtwohngebäude sind Einsparpotenziale sehr hoch. Von der Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden profitieren alle: Eigentümer und Mieter, Umwelt und Wirtschaft. Der Energieausweis hilft dabei, die Einsparpotenziale im Gebäudebereich zu erkennen und zu nutzen.

Sie haben Fragen zu unserer Energieberatung? Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung und freue mich darauf, Sie kennen zu lernen. 

Herr Hartmut Meier, Energieberater (HWK)
Telefon: 08341 805-455
hartmut.meier@vwew-energie.de

 

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